... öffentlich rechtlichen Anstalten soviel sie wollen tun.
So starte die ARD etwa mit einer Mediathek, in der sich “jeder Gebührenzahler” künftig unabhängig von Zeit und Raum die Tagesschau oder Fernseh-Dossiers anschauen könne. Es handle sich dabei um ein “programmbegleitendes Angebot”, betonte Reim. Der Durchschnittszuschauer der ARD sei zwar 60 Jahre alt, doch der Sender wolle jüngere Zielgruppen gerade über die neuen Verbreitungswege wie Internet oder Mobilfunk ansprechen. [...]Der Unterschied ist und bleibt aber, dass Verleger für ihre “kleinen, netten” Experimente echt erwirtschaftetes Geld in die Hand nehmen und später refinanzieren müssen, verbunden mit der Verantwortung für ihre Mitarbeiter. Ein Gefühl was die putzige RBB Intendantin sichern noch nicht kennen gelernt hat (wozu brauchten wir nochmal eine hochbezahlte Intendantin in so nem “kleinen, netten” Bundesland?). Und was kostet der Spass? Nur kleine, nette Beträge:
Die Öffentlich-Rechtlichen würden sich dagegen nicht darüber beklagen, dass Verleger “kleine, nette Videos zeigen und Artikel als Audios ins Netz stellen”.
Quelle: heise
Interessanterweise scheint sich vor allem die ARD bisher wenig Gedanken über anfallende Streaming-Kosten durch das mit Hochdruck entwickelte Online-Videoportal zu machen. Die bei der KEF beantragten Gelder für die Online-Auftritte (ZDF: 12 Millionen Euro pro Jahr, ARD 41 Millionen Euro) decken lediglich die voraussichtlichen Investitionskosten für die Inhalte, deren Aufbereitung und den eigentlichen Online-Auftritt.Wer Budgets anderer kleiner, netter Unternehmen kennt weiss, dass das ne Stange Geld ist – für das streamen alter Nachrichten und Info-Sendungen. Ob das jemand sehen will ist eigentlich auch egal – das es existiert rechtfertigt dass dafür Beiträge erhoben werden- neverending story …
Quelle: heise
Wo wir dabei sind – Sonnenstudios haben sich gerade erst als verkappte peer-2-peer Radio-Netzwerke entpuppt:
Ein Sonnenstudio-Betreiber in Rheinland-Pfalz wurde vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz jetzt angewiesen, für jede seiner sieben nach oben offenen Einzelkabinen mit je einer Sonnenbank gesondert Rundfunkgebühren zu zahlen. Und das, obwohl es in dem Studio nur ein einziges Radio gibt. Begründung: Die in den Kabinen installierten Lautsprecher seien als “gesonderte Hörstellen” zu bewerten, da der Kunde die Lautstärke des Lautsprechers in den Kabinen regeln und den Lautsprecher auch ausstellen könne.
Quelle: heise



