Schaue gerade das heute-journal und da wird über die heutige Verhaftung von Terrorverdächtigen im Sauerland berichtet. Ein Teil des Berichts handelt von den technischen Gegebenheiten mit denen die Ermittlungen vorgenommen wurden. Die Verdächtigen haben über Entwürfe von Mails in einem Webmail Konto bei einem Gratis-Email Anbieter (eingeblendet war GMX) miteinander kommuniziert. Die aktuellen Pläne wurden immer als Entwurf gespeichert und in der Gruppe hatte jeder das Passwort zu dem Account, sodass jeder über das Internet die Entwürfe einsehen konnte. Da die Mails nicht abgeschickt wurden hielten die Terrorverdächtigen dies für Abfangsicher. Das ist natürlich Murks (ebenso wie die aktuelle Gesetzeslage), denn Ausleitung bedeutet letztlich Zugriff auf das gesamte Postfach – wollen wir mal hoffen, dass zukünftgige Terrorverdächtige weiterhin technisch so unbedarft bleiben und sich die Lücken der Gesetzeslage nicht zu Nutze machen:
Laut TKG mussten alle Provider mit über 1000 E-Mail-Accounts eine standardisierte Schnittstelle für die so genannte „Ausleitung von E-Mail“ an die Bedarfsträger, das sind Strafverfolgungsbehörden und Polizeidienststellen, einrichten. Seit kurzem wurde immerhin die Untergrenze für die Firmen, die zur Überwachung verpflichtet sind, auf 10 000 E-Mail-Accounts heraufgesetzt.
Quelle: heise.de




In diesem Zusammenhang würde mich mal interessieren, wieviele Bundestagsabgeordnete Angehörige bei den Bundeswehreinheiten haben, über deren Schicksal sie da demnächst wieder entscheiden.
Haben die überhaupt Angehörige bei der Bundeswehr?
In den entsprechenden Entscheidungsgremien in den USA waren diejenigen m. E. auch extrem unterrepräsentiert.